Als Verkäufer sind wir unseren Kunden verpflichtet, eine mangelfreie Ware oder Dienstleistung zu liefern. Dieses ist unser oberstes Ziel. Sollte ein Kunde dennoch einen Mangel festgestellt haben, so muss dieser Mangel bereits bei dem so genannten "Gefahrenübergang" vorgelegen haben, z.B. schon beim Verpacken der Ware.
Ist dieser Mangel unter den o.g. Voraussetzungen vorhanden gewesen, so haben wir als Verkäufer das Recht der "Nacherfüllung". Das bedeutet, dass wir das Recht und die Pflicht haben, den Mangel zu beseitigen. Garantie:
Zur Garantie hat der Gesetzgeber nur wenig geregelt. Zum Beispiel ist nicht per Gesetz geregelt, wann ein Garantiefall vorliegt.
Wichtig ist, dass die Ansprüche aus Garantie unabhängig und neben der Gewährleistung bestehen. Näheres kann nur aus den Garantiebestimmungen des betroffenen Produktes entnommen werden. Ihre Rechte:
Sollte uns die Nacherfüllung nicht gelingen, so gibt es folgende Möglichkeiten:
- wir stellen einen gleichwertigen Ersatz,
- Sie mindern den Kaufpreis,
- Sie treten vom Vertrag zurück.
Ein Blick in die AGB ist ebenfalls zur Klärung hilfreich.
Soweit die rechtliche Seite.
Wir bemühen uns, es nicht soweit kommen zu lassen. Wir prüfen vor Versand
nochmals, ob unsere gebrauchte Hardware funktioniert. Bei uns werden defekte Neuteile sofort ausgetauscht.
Wir halten nichts davon, dass bei defekten Neuprodukten erst zeitraubene Tests
auf Funktionsfähigkeit durchgeführt wird und dann nach eindeutiger Diagnose
Ersatz gestellt wird.
Wir werden, soweit möglich, eine Kulanzregelung vorziehen.